Fahreignungs­seminar
FES
Das Fahreignungsseminar für Punkteauffällige ersetzt das Aufbauseminar für Punkteauffällige (ASP) und wurde am 01.05.2014 neu eingeführt.
Es ist eine Maßnahme des Gesetzgebers zum Schutz vor Gefahren, welche vom Inhaber einer Fahrerlaubnis ausgehen und wiederholt gegen straßenverkehrsrechtliche oder gefahrgutrechtliche Vorschriften verstoßen.
Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen. Hierzu sollen die Teilnehmer durch die Vermittlung von Kenntnissen zum Straßenverkehrsrecht, zu Gefahrenpotenzialen und zu verkehrssicherem Verhalten im Straßenverkehr, durch Analyse und Korrektur verkehrssicherheitsgefährdender Verhaltensweisen sowie durch Aufzeigen der Bedingungen und Zusammenhänge des regelwidrigen Verkehrsverhaltens veranlasst werden.
Das Fahreignungsbewertungssystem ist wie folgt aufgebaut:
Vormerkung bei einem Punktestand von 1-3 Punkten:
Die Vormerkestufe ist noch keine Maßnahmestufe. Es erfolgt auch keine Benachrichtigung an den Fahrerlaubnisinhaber. Hier kann freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilgenommen werden. Wird der zuständigen Behörde innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Maßnahme die Teilnahmebestätigung zugestellt, wird 1 Punkt abgezogen.
Ermahnung bei einem Punktestand von 4-7 Punkten:
Beim Erreichen dieses Punktestands erfolgt eine schriftliche Ermahnung der Verwaltungsbehörde. Auch hier kann freiwillig an einem Fahreigungsseminar teilgenommen werden. Wird auch hier der zuständigen Behörde innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Maßnahme die Teilnahmebestätigung zugestellt, wird bei einem Punktestand von 1-5 Punkten 1 Punkt abgezogen.
Verwarnung bei einem Punktestand von 6-7 Punkten:
Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, ein freiwilliges Fahreignungsseminar zu besuchen. Einen Punkterabatt gibt es hier jedoch nicht mehr.
Entzug nach einem Punktestand von 8 Punkten und mehr:
Der Fahrerlaubnisinhaber gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnis wird entzogen.