Fahrzeugklassen
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PKW
Klasse B & BE: Ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A. Klasse B-Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Beim begleitenden Fahren nach § 48 FeV müssen sie mindestens 17 Jahre alt sein.
Klasse B96: Ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A. Klasse B-Fahrer mit Schlüsselzahl 96 müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Beim begleitenden Fahren nach § 48 FeV müssen Sie mindestens 17 Jahre alt sein.
Motorrad
Klasse A1: Bezeichnung – Krafträder, Klasse A1 und Dreirädrige-Kraftradfahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Klasse AM: Zweirädrige Kleinkrafträder, Klasse AM-Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Klasse A2: Bezeichnung – Krafträder, Klasse A2-Kraftradfahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Klasse A: Für den Direkteinstieg auf Krafträder ist ein Mindestalter von 24 Jahren erforderlich. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW ist das Mindestalter 21 Jahre. Alternativ können Sie bereits mit 20 Jahren auf Krafträder zugreifen, sofern Sie seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Führerscheinklasse A2 sind.
Klasse A2: Fahrer dreirädriger Kraftfahrzeuge müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
Ausbildung – Mofa (Prüfungsbescheinigung)
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotoren. Mofa-Fahrer müssen mindestens 15 Jahre, bei Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren mindestens 16 Jahre alt sein.